Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge, die wir mit unseren Kunden abschließen, wie Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§2 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Beauftragung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch den Erhalt eines schriftlichen Kundenauftrags, Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übermittlung unserer Leistungen annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.

§3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit dem Angebot des Auftraggebers von uns erstellte und überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Kostenabschätzungen, Machbarkeitsstudien etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§4 Preise und Zahlung
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab CD-LAB Nürnberg, Steinfeldstrasse 15, 90425 Nürnberg, ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.  Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungstellung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. ab dem 8. Tag berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§6 Gefahrübergang bei Versendung
Werden die Vorlagen, Materialien oder die von uns erzeugten oder vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit Verlassen unserer Firma in Nürnberg, Steinfeldstrasse 15, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Versand bzw. Lieferkosten trägt.

§7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an unseren Leistungen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Leistungs- und Liefervertrag uneingeschränkt vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen und Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die von uns erbrachten und gelieferten Leistungen zurückzufordern, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält.

§8 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Etwaige Mängelansprüche, Falsch- oder Minderlieferungen sind ausschließlich schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Übergabe bzw. nach Eingang der von uns versandten Lieferung vom Auftraggeber zu beanstanden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernehmen wir keinerlei Haftung.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Leistung einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Leistung, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Leistungsersatz liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5) Die Auslieferung unserer Leistungen erfolgt nach eingehender Prüfung der Datenträger auf Schadsoftware bzw. Computerviren. Der Auftraggeber hat die Haftung für Schäden zu übernehmen, die durch an uns gelieferte mit Schadsoftware bzw. Computerviren verseuchte Daten oder Datenträger entstehen.
(6) Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferten Leistungen nachträglich an einen anderen Ort als den Hauptsitz des Auftraggebers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

§10 Sonstiges
 (1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz Nürnberg, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.